Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse im Anordnungsmodell
Wünschen Sie eine Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Grundversicherung, so müssen Sie von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt eine Anordnung für die ersten 15 Sitzungen erhalten.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Behandlungskosten zu Ihren Lasten geht. Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise und dem Selbstbehalt von 10% des verbleibenden Rechnungsbetrages.
Abrechnung über die Zusatzversicherung der Krankenkasse
Sind Sie zusatzversichert, informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse, welchen Teil der Kosten diese übernimmt.
Abrechnung über die Unfallversicherung
Die Behandlungen von psychischen Belastungen als Folge eines Unfalls übernehmen die Unfallversicherungen.
Abrechnung über die Opferhilfe
Bestehen psychische Probleme nach einem Gewalterlebnis, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Opferhilfe übernommen werden. Erkundigen Sie sich bei der Opferhilfe Ihres Wohnkantons: